Beitragsordnung (Stand 26.11.2022)

Gemäß § 7 Abs. 2 der Satzung hat die Mitgliederversammlung am 26.11.2022 folgende Beitragsordnung beschlossen.

Vorbemerkung
Soweit in dieser Beitragsordnung keine geschlechtsneutralen Formulierungen verwendet werden, so gilt der Text sowohl für Frauen als auch für Männer in gleicher Weise.

§ 1
Der Beitrag ist jährlich zum 01. Januar für das ganze Jahr im Voraus zu entrichten. Bei Aufnahme während des Jahres ist der Beitrag am Tag der Aufnahme fällig.

§ 2
Der jährlich zu entrichtende Mitgliedsbeitrag beträgt:

  • Regulärer Beitrag: € 30,00
  • Ermäßigter Beitrag: € 18,00
  • Familienbeitrag: € 60,00
  • Beitrag f. Firmen/juristische Personen: € 150,00
Die Beiträge sind Mindestbeiträge, Mitglieder können freiwillig höhere Beiträge entrichten. Der Familienbeitrag umfasst max. 2 Erwachsene mit allen minderjährigen Kindern.

§ 3
Ermäßigungsberechtigt sind Mitglieder, die am 1. Januar des Beitragsjahres ihr 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Weiterhin sind die Mitglieder ermäßigungsberechtigt, die am 1. Januar des Beitragsjahres

  • Schüler
  • Studierende
  • Auszubildende
  • Wehr- oder Zivildienstleistende (oder in ähnlichen Diensten)
  • arbeitslos
  • schwer behindert
  • Rentner/Pensionäre
sind. Soweit dem Verein nicht bis zum Fälligkeitstag ein entsprechender, an diesem Tag gültiger Nachweis vorgelegt wird, der den ermäßigten Beitrag rechtfertigt, ist der reguläre Beitrag zu entrichten.

§ 4

Der Beitrag kann termingerecht durch Überweisung auf das Vereinskonto sowie im Lastschrift-Einzugsverfahren gezahlt werden.
Gebühren für eventuelle Rücklastschriften, die das Mitglied zu vertreten hat, sind durch das Mitglied zu erstatten. Hierzu gehört insbesondere die nicht rechtzeitige Mitteilung über das Erlöschen des angegebenen Kontos bzw. eine nicht ausreichende Deckung.

§ 5
Diese Beitragsordnung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und ersetzt alle vorhergehenden Beitragsordnungen.