Gemäß § 7 Abs. 2 der Satzung hat die Mitgliederversammlung am 26.11.2022 folgende Beitragsordnung beschlossen.
Vorbemerkung
Soweit in dieser Beitragsordnung keine geschlechtsneutralen Formulierungen verwendet
werden, so gilt der Text sowohl für Frauen als auch für Männer in gleicher Weise.
§ 1
Der Beitrag ist jährlich zum 01. Januar für das ganze Jahr im Voraus zu entrichten. Bei
Aufnahme während des Jahres ist der Beitrag am Tag der Aufnahme fällig.
§ 2
Der jährlich zu entrichtende Mitgliedsbeitrag beträgt:
- Regulärer Beitrag: € 30,00
- Ermäßigter Beitrag: € 18,00
- Familienbeitrag: € 60,00
- Beitrag f. Firmen/juristische Personen: € 150,00
§ 3
Ermäßigungsberechtigt sind Mitglieder, die am 1. Januar des Beitragsjahres ihr 18. Lebensjahr
noch nicht vollendet haben. Weiterhin sind die Mitglieder
ermäßigungsberechtigt, die am 1. Januar des Beitragsjahres
- Schüler
- Studierende
- Auszubildende
- Wehr- oder Zivildienstleistende (oder in ähnlichen Diensten)
- arbeitslos
- schwer behindert
- Rentner/Pensionäre
§ 4
Der Beitrag kann termingerecht durch Überweisung auf das Vereinskonto sowie im
Lastschrift-Einzugsverfahren gezahlt werden.
Gebühren für eventuelle Rücklastschriften, die das Mitglied zu vertreten hat, sind durch das
Mitglied zu erstatten. Hierzu gehört insbesondere die nicht rechtzeitige Mitteilung über das
Erlöschen des angegebenen Kontos bzw. eine nicht ausreichende Deckung.
§ 5
Diese Beitragsordnung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und ersetzt alle vorhergehenden
Beitragsordnungen.